22.11.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Mädchen konnte sich
gegen Unhold wehren

Bielefelder (36) droht nun die Unterbringung

Bielefeld (uko). Einem geistig minderbemittelten Bielefelder droht eine Haftstrafe und die Einweisung in die Psychiatrie. Der Mann soll ein zehnjähriges Mädchen in Sennestadt von hinten umklammert und versucht haben, es in ein Gebüsch zu schleppen.

Die bedrohliche Szene spielte sich am 16. Dezember 2005 an einer Grünanlage am Thüringer Weg ab. Die zehnjährige Sandra (alle Namen geändert) wurde urplötzlich von hinten gepackt, ein Unbekannter legte ihr seine Hand vor das Gesicht. Energisch wehrte sich das Mädchen, es biss dem Unhold in den Finger. Zudem tauchte zur gleichen Zeit eine Freundin der Schülerin mit ihrem Hund auf. Der Mann verschwand.
Als mutmaßlicher Täter wurde nur wenige Tage später der 36-jährige Friedhelm F. ermittelt, obwohl die Kinder den Mann nicht eindeutig identifizieren konnten. Trotzdem gab F. die Tat in einer Vernehmung vor der Kriminalpolizei zu. Jetzt ließ der der versuchten Nötigung Angeklagte vor der 3. Strafkammer des Landgerichts die Vorwürfe der Anklage von Staatsanwältin Ina Leinkauf rundweg zurückweisen. Er habe damals nur gestanden, was die Polizisten »hören wollten«, erklärte der Verteidiger für seinen Mandanten. Trotz eindringlicher Belehrung durch den Kammervorsitzenden Reinhard Kollmeyer sagte F. nicht weiter zur Sache aus. Dabei droht dem Mann nach einem Beschluss des Gerichts sogar die Einweisung in die Psychiatrie.
Friedhelm F. ist der 3. Strafkammer kein Unbekannter: Am 7. November 2002 wurde der Bielefelder erst wegen der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs eines damals erst zwölfjährigen Mädchens zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. F. war unter miserablen Umständen als eines von zwölf Geschwistern in Hamm aufgewachsen. Nach diversen Straftaten als Jugendlicher war F., der einen Intelligenzquotieten von nur 51 hat, auf dem Wittekindshof in Bad Oeynhausen aufgewachsen. Nachdem er die Einrichtung verlassen musste, lebte er im Kirmesmilieu, bevor er auf einem Ponyhof in Verl eine zeitweise Heimat fand. Dort geschah auch die Vergewaltigung.
Ein Sachverständiger hatte bei dem Angeklagten neben der Intelligenzminderung ein hirnorganisches Psychosyndrom sowie einen Hang zur Pädophilie festgestellt. - Der Prozess wird fortgesetzt.

Artikel vom 22.11.2006