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Finanzamt nimmt Auskunfts-Gebühr


Berlin (WB). Finanzämter sollen vom kommenden Jahr an mindestens 100 Euro Gebühren erheben, wenn sie Steuerzahlern verbindliche Auskünfte zu Steuerfragen erteilen. Das sieht nach einem »Spiegel Online«-Bericht das neue Steuergesetz vor. Gebührenfrei soll es nur noch unverbindliche Auskünfte ohne Anspruch auf Rechtssicherheit geben.
Zur Begründung der Beratungsgebühr heißt es, dass wegen der »Kompliziertheit des Steuerrechts« künftig die Zahl von Auskunftsanträgen »stark ansteigen wird«. Dies führe in den Finanzämtern zu erheblich mehr Arbeit.
Abgerechnet werden soll die Gebühr nach dem Gegenstandswert - also dem »Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat«, wie es im Gesetzestext heißt. Kann dieser Wert nicht eingeschätzt werden, dann sind 50 Euro je angefangene halbe Arbeitsstunde, mindestens aber 100 Euro fällig.
Der Steuerzahlerbund läuft bereits Sturm. »Dass die Steuerzahler für die Inanspruchnahme von Leistungen der Finanzverwaltung nochmals zur Kasse gebeten werden sollen, ist in keiner Weise gerechtfertigt«, ärgert sich Steuerzahlerbund-Präsident Karl-Heinz Däke. Noch deutlicher wird Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterbundes: »Man will eine klare Auskunft und muss dafür auch noch bezahlen. Das ist unverschämt.«

Artikel vom 21.11.2006