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»Die Öffentlichkeit wird getäuscht«

Berufsverband für Pflegeberufe sieht Ärzte-Werbeverbot für TeutoCare

Bielefeld (gge). Die eigene Berufsordnung verbietet es den 40 Bielefelder Hausärzten, für den von ihnen jetzt gegründeten Pflegedienst »TeutoCare« zu werben, geschweige denn diesem Patienten zuzuweisen. Das erklärt jetzt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).

Grundsätzlich, so DBfK-Geschäftsführer Michael J. Huneke, stehe es natürlich auch einem Arzt als Unternehmer zu, einen ambulanten Pflegedienst als Geschäftsbetrieb zu unterhalten. Allerdings habe der Gesetzgeber aus gutem Grund vorgesehen, die medizinische Behandlung von der beruflichen Pflege zu trennen. Huneke wörtlich: »Es ist also so gesehen eine Täuschung der Öffentlichkeit wider besseren Wissens, wenn durch die Geschäftsführung der TeutoCare nun der Eindruck erweckt wird, ein durch Ärzte gegründeter Pflegedienst könnte bessere oder qualifiziertere Arbeit am Patienten leisten als jeder andere am Markt etablierte Pflegedienst.«
Zweifel an dem Gründungsvorhaben seien auch vor dem Hintergrund angebracht, als die behandelnden Hausärzte hier einen Vertrauenstatbestand durch die Beratung ihrer Patienten in Anspruch nähmen, die sie aus eigener Arbeit nicht rechtfertigen könnten. Es bestünden viele Interessenkonflikte, die sich nicht mit den Grundsätzen pflegerischer und medizinischer Unabhängigkeit in Einklang bringen ließen.
In Bielefeld, so Huneke weiter, sei die ambulante pflegerische Versorgung bestens gewährleistet und deshalb unschwer zu erkennen, »dass nicht das Wohl der Patienten im Vordergrund steht, sondern das Erschließen neuer Einnahmequellen«. Dabei machten sich die Hausärzte einen Vertrauensbonus beim Patienten zu Nutzen, der wettbewerbswidrig eingesetzt werde. Zu fragen sei, ob etwa ein Arzt einen Behandlungsfehler bestätige, der durch den eigenen Pflegedienst begangen werde.
Als »völlig haltlos« und »Meinungsmache« wertete der DBfK-Chef die pauschalen Vorwürfe gegen die Arbeit der bestehenden Pflegedienste. Dr. Klaus Reinhardt hatte im Gespräch mit dem WESTFALEN-BLATT unter anderem erklärt, es werde »eine Menge Schindluder getrieben«. Gottlob, meint Huneke, habe der Gesetzgeber mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein unabhängiges Gremium im Interesse der Versichertengemeinschaft geschaffen. Für ihn ist offensichtlich, »dass mit dem Missbrauch des Patientenvertrauens durch eigenwirtschaftliche Interessen hier Geld verdient werden soll«.
Der DBfK will die Entwicklung in Bielefeld sehr kritisch verfolgen. Einstweilen hält man es für eine gute Idee, auch über die Ärztekammer Westfalen das Vorgehen der Bielefelder Hausärzte bezüglich der in der Berufsordnung vorgesehenen Regelungen zur Berufsausübung näher beleuchten zu lassen.

Artikel vom 21.11.2006