21.11.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Bekanntmachung der T.W.O. Technische Werke Osning GmbH
Die T.W.O. Technische Werke Osning GmbH ist ab dem 8.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1.11.2006 (BGBI. I S. 1970, 3621, 3165, 3197) jedermann an sein Stromversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung sowie nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten, im Weiteren auch als Grundversorger nach Maßgabe der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) Haushaltskunden mit Strom in Niederspannung sowie nach Maßgabe der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) mit Gas in Niederdruck zu versorgen sowie die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern durchzuführen.
Die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV bzw. der AVBGasV begründet worden sind, sowie für alle am 8.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Stromversorgungsnetz zur Entnahme von Strom in Niederspannung bzw. an das Gasversorgungsnetz zur Entnahme von Gas in Niederdruck nutzen.
Die Grundversorgungsbedingungen gelten auch für alle bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden, die nach dem 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBEltV bzw. AVBGasV abgeschlossen worden sind, sowie für alle am 8.11.2006 mit Letztverbrauchern bestehenden Ersatzversorgungsverhältnisse.
Die gesamten Bedingungen sind im Internet unter www.two.de veröffentlicht, liegen in unseren Geschäftsräumen aus und werden auf Verlangen unentgeltlich ausgehändigt.
Halle (Westf.), im November 2006
T.W.O. Technische Werke Osning GmbH

Artikel vom 21.11.2006