20.11.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Lasche Kontrollen nach der Operation

»Grober Behandlungsfehler« nach Fraktur: Krankenhaus zahlt 8 000 Euro Schmerzensgeld


Von Uwe K o c h
Bielefeld (WB). Eine Odyssee durch Bielefelder Krankenhäuser erlebte die Bielefelderin Wilma M. (32, Name geändert) nach einem Radunfall. Da eine Schienbeinkopffraktur nach Ansicht eines Gutachters falsch behandelt wurde, muß jetzt das Evangelische Krankenhaus 8 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Zu der folgenschweren Verletzung kam es am 4. April 2001, als die junge Frau unachtsam von ihren Rad gefallen war. Operativ versorgt wurde Wilma M. schon am folgenden Tag im Johanneskrankenhaus. Die Ärzte ordneten danach sechs Wochen eine »konsequente Entlastung« des Kniegelenks an. 13 Tage nach die Operation wurde die Frau dann zur Rehabilitation entlassen.
Trotz der folgenden Krankengymnastik der gelenkführenden Muskulatur litt die Bielefelderin weiter unter Schmerzen. Mitte Juni 2001 ließ sie sich in den Städtischen Kliniken Mitte untersuchen, doch die Ärzte konstatierten »keinen objektiven Befund«.
Wilma M. gab nicht auf, stellte sich im Oktober 2001 in der Klinik Gilead I vor, wo die Fehlstellung des Kniegelenks dignostiziert wurde. Dort wurde Wilma M. erneut operiert. Daraufhin klagte die Frau 20 000 Euro Schmerzensgeld vom Evangelischen Krankenhaus (nach der Fusion von Johanneskrankenhaus und Gilead) - und bekam von einem Gutachter Unterstützung. Der Sachverständige mochte zwar »keine fehlerhaft durchgeführte Operation« feststellen, jedoch hätten »engmaschige« und »frühzeitige Kontrollen« des operierten Kniegelenks stattfinden müssen.
Tatsächlich war erstmals am 8. Mai 2001, also mehr als vier Wochen nach der ersten Operation, eine Röntgenaufnahme des Schienbeinkopfes gefertigt worden. »Eine grober Behandlungsfehler«, sagte der Gutachter.
Die Richter der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld sprachen daher jetzt von sechs Monaten »Heilungsverzögerung«. Im Wege des Vergleichs sprach das Gericht der Frau 8 000 Euro zu. Die Parteien akzeptierten den Vorschlag.Az. 4 O 317/04

Artikel vom 20.11.2006