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Hörschaden nach Schützen-Salut

Klage auf Schmerzensgeld abgewiesen - »Allgemeines Lebensrisiko«


Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WB). Wenn der Mittersiller Gebirgsschützen-Hauptmann das »Feuer«-Kommando gibt, sollte man sich tunlichst die Ohren zu halten. Karl Vogt aus Rinteln wurde während einer Stadtführung in Paderborn von dem Donnerhall aus 20 Vorderladern allerdings völlig überrascht.
Beim Ehrensalut der bewaffneten Trachtenträger aus Österreich für Paderborns Stadtoberhaupt Heinz Paus erlitt der 64-Jährige einen wahrscheinlich bleibenden Hörschaden. Seine Klage auf gut 6000 Euro Schmerzensgeld, Schadenersatz und Erstattung künftiger Behandlungskosten wies das Landgericht Paderborn am Freitag allerdings ab.
Die Mittersiller waren beim Auftritt vor dem Paderborner Rathaus Gäste ihrer Partnerstadt Büren. Und die, so meinte das Salut-Opfer, müsse für die Folgen der Schwarzpulver-Knallerei nun haften. Auch andere Umstehende hätten zunächst über Taubheitsgefühle geklagt. Doch bei ihm sei trotz stationärer Behandlung ein Tinnitus geblieben.
So etwas sei »allgemeines Lebensrisiko«, meinte der Paderborner Rechtsanwalt Christoph Josephs. Da treffe die Stadt nun wirklich keine Schuld. Auch das Gericht vermochte am Freitag keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu erkennen. Ein Veranstalter könne nicht jedwede Gefahr voraussehen. Es sei davon auszugehen, dass der Hörschaden des Klägers auf dessen besondere Sensibilität zurück zu führen sei, nicht aber auf einen übermäßig lauten Knall, so Richter Adalbert Heine. Az.: 2 O 329/06

Artikel vom 18.11.2006