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Bleiberecht hängt am Arbeitsplatz

Innenminister einig - Präses in Sorge

Nürnberg (WB/dpa). Die Bundesländer wollen geduldeten Ausländern mit einem Arbeitsplatz ein Bleiberecht geben.Günther Beckstein (CSU), Innenminister in Bayern.

Dies beschlossen die Innenminister der Länder am Freitag in Nürnberg. Die Regelung solle unverzüglich in Kraft treten, kündigte der Vorsitzende der Konferenz, Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), an.
Nach Angaben von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) werden 20 000 der 180 000 bis 200 000 geduldeten Ausländer von der Neuregelung profitieren.
Langjährig geduldete Ausländer ohne Job sollen laut Schünemann bis zum 30. September 2007 eine Übergangsfrist zur Arbeitssuche erhalten. Wer bis zu diesem Termin ein verbindliches Angebot für eine Arbeit vorweisen könne, erhalte eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre.
Als absolut unbefriedigend empfindet der Präses der Westfälischen Landeskirche Alfred Buß die Regelung. Für 90 Prozent der Betroffenen bedeute sie die »Fortsetzung der Kettenduldung«. Migranten seien für Christen nicht Exoten, sondern der Normalfall eines Menschen. Das bestehende Zuwanderungsrecht funktioniere nicht.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach von einem »guten Ergebnis«. Der Konflikt über das Bleiberecht für Ausländer ohne Arbeitsplatz bestehe aber fort. Nach Becksteins Darstellung soll für den rechtlichen Status der Ausländer ohne Arbeitsplatz im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine Lösung auf Bundesebene gefunden werden. Dabei sollen auch weiterhin bestehende strittige Fragen zwischen einigen Bundesländern und dem Bund ausgeräumt werden.
Der Koalitionskompromiss sieht vor, dass Alleinstehende nach mindestens acht Jahren Aufenthalt in Deutschland bleiben dürfen, Familien mit Kindern nach sechs Jahren. Sie sollen demnach zwei Jahre Zeit bekommen, sich einen Arbeitsplatz zu suchen.

Artikel vom 18.11.2006