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Stadt lehnt
Privatfriedhof ab


Bielefeld (WB). Musterprozess vor dem Verwaltungsgericht Minden: Ein Steinmetz aus Bielefeld-Brackwede will seinen Plan einklagen, auf seinem Gelände Flächen für die Beisetzung von Urnen zu schaffen. Die Stadt hat dies mit Hinweis auf das Bestattungsgesetz abgelehnt. Ein Privatmann könne keinen Friedhof unterhalten.

Artikel vom 17.11.2006