München (dpa). Fast ein Jahr nach dem Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall mit 15 Todesopfern ist die Frage der Entschädigungen außergerichtlich geregelt worden. Die Versicherungskammer Bayern wird für Schmerzensgeld, Therapiekosten und Unterhaltszahlungen an die Hinterbliebenen aufkommen. Über die Höhe der Zahlungen wurde Stillschweigen vereinbart.