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Kuren ganz im Ermessen
knapper (Kranken-)Kassen

Was die Gesundheitsreform 2007 alles bringt - Teil III

Bielefeld (WB/rb). Jede Gesundheitsreform seit den 90er Jahren hat den Heilbädern geschadet. Davon sind die Betroffenen in OWL überzeugt. Die klassische Kur wird nicht mehr erwähnt.
Kurorte sind bei der Gesundheitsreform wieder außen vor. Allein Mutter-Kind-Kuren werden gestärkt.
Was sagt das am 1. April kommende Reformgesetz zur Kur?Gar nichts. Die Gewährung der früher »Kur« genannten Maßnahme ist eine der ganz wenigen Leistungen, die eine Kasse noch freiwillig anbieten darf. Da der finanzielle Druck auf die Kassen erheblich steigt, ist zu erwarten, dass sie eher ihren Beitrag für alle senken, als Extra-Kosten tragen.

Gibt es wenigstens für eine Teilgruppe Verbesserungen?Ja: Gesetzliche Kassen müssen wieder, private Kassen erstmals Mutter-und-Kind-Kuren grundsätzlich genehmigen. Hier wurde in den letzten Jahren geknausert. Bedingung: Die Notwendigkeit der Kur zur Vorsorge bei Mutter oder Vater muss nachgewiesen werden.

Was bedeutet die Kosten-Nutzen-Bewertung neuer Medikamente?Sie werden in Zukunft daraufhin untersucht, wie sehr sie den Patienten nutzen und welche Kosten dabei entstehen. Dazu werden die neuen Mittel mit vorhandener Arznei verglichen. Bei dem Vergleich werden der Nutzen und die Kosten des neuen Arzneimittels dem Nutzen und den Kosten der bisherigen Therapie gegenübergestellt. So wird es möglich, genau die neuen Arzneimittel zu erkennen, die den Patienten mehr nutzen, ihre Leiden besser lindern und ihre Lebensqualität deutlicher verbessern. Nur für diese Arzneimittel sollen die Hersteller auch höhere Preise verlangen dürfen.

Was wird aus der ungeliebten Praxisgebühr?Die Praxisgebühr für Kassenpatienten von zehn Euro pro Quartal wird beibehalten. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt behauptet, die Regelung habe »sich bewährt«.
Bekommen gesetzlich Krankenversicherte alle neuen Arzneimittel auch in Zukunft verschrieben? Ja, auch neue Arzneimittel sollen den Versicherten weiterhin zur Verfügung stehen. Mit dem Zweitmeinungsverfahren wird dafür gesorgt, dass die neuen Mittel gezielt eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich vor allem um gentechnisch oder biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, die für spezielle Formen schwerer Erkrankungen zugelassen werden.

Können Patienten vom Arzt eine Rechnung zur Überprüfung verlangen? Jeder kann heute schon vom Arzt eine Patientenquittung verlangen.

Was wird getan, um Kartenmissbrauch vorzubeugen? Durch unkontrollierte, mehrfache Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen oder die Nutzung der Karte durch mehrere Personen entsteht den Kassen jedes Jahr beträchtlicher Schaden. Deswegen werden die Krankenkassen verpflichtet, verstärkt dagegen vorzugehen. So sollen die Kassen zum Beispiel tagesaktuell den Verlust von Karten, Änderungen beim Zuzahlungsstatus oder die Beendigung des Versicherungsschutzes an einen Versichertenstammdatendienst übermitteln, zu dem die Ärzte über ihre Praxissoftware Zugang haben werden.
Nächste Folge: Der Fonds

Artikel vom 17.11.2006