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Anwalt legt Revision ein

Vergewaltigungsprozess vor Bundesgerichtshof


Bielefeld/Werther (WB/dh). Der 41-jährige Wertheraner, der am 20. Oktober wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden war, wehrt sich gegen die Entscheidung der IX. Strafkammer des Bielefelder Landgerichts. Er habe Revision beim zuständigen Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt, erklärte Rechtsanwalt Thorsten Flensberg aus Bielefeld.
Der Wertheraner soll eine Bielefelderin (41), die er per Zeitungsanzeige kennengelernt hatte, in deren Wohnung vergewaltigt haben. Das mutmaßliche Opfer ist psychisch krank. Erst kurz vor Verhandlungsauftakt war ein weiteres Verfahren, in dem sie angab, ebenfalls vergewaltigt worden zu sein, eingestellt worden. Nicht zuletzt angesichts dieser Indizien hatte auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer den Freispruch des Beschuldigten gefordert.
Um so überraschender war das Urteil des Richters. »Wir halten die Strafe schlichtweg für falsch«, sagte Rechtsanwalt Flensberg im Gespräch mit dem WESTFALEN-BLATT. Er will in den nächsten Wochen eine Revisionsbegründung einreichen und hofft auf eine faire Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Frühjahr 2007.

Artikel vom 16.11.2006