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Hochschulrat im Blick



Den Hochschulen in NRW wird 2006 als Jahr der Veränderungen in Erinnerung bleiben. Sie konnten und führten mehrheitliche Studienbeiträge ein, mit dem Jahreswechsel bekommen sie ein neues, das Hochschulfreiheitsgesetz. Wie schon bei den Beiträgen gehen die Meinungen weit auseinander. Während die Einen meinen, die Hochschulen seien damit in die Freiheit entlassen, befürchteten die Anderen, sie mit dem Gesetz direkt den Wirtschaftsunternehmen auszuliefern. Knackpunkt ist die künftige Organisation der Hochschule. Der Hochschulrat wird eingesetzt als eine Art Aufsichtsrat. Dem Gesetzestext nach sollen seine Mitglieder in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere in der Wissenschaft, in der Wirtschaft und oder im Kulturbereich tätig sein oder es gewesen sein. Für Kritiker des Hochschulfreiheitsgesetzes liegt die Betonung auf »Wirtschaft«. Sie befürchten, dass die Unternehmensvertreter die Hochschulen unterwandern, sie nach ihren Bedürfnissen ausgestalten. Studenten können nur noch aus den Fächern wählen, von denen sich die Unternehmen etwas versprechen. Die Freiheit von Forschung und Lehre wäre abgeschafft - eine schlimme Vorstellung. Die Besetzung des Hochschulrates sollte deshalb überall genau beobachtet werden.

Artikel vom 05.12.2006