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Hoffnung für Bankkunden

BGH stärkt Klagemöglichkeiten von Verbraucherschützern


Karlsruhe (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klagemöglichkeiten von Verbraucherschutzverbänden gestärkt. Bei einer Sammelklage von Bankkunden, die wegen unberechtigter Abhebungen mit entwendeten EC-Karten Regress von ihren Kreditinstituten fordern, bestätigten die Karlsruher Richter gestern die Klagebefugnis der Verbraucherzentrale NRW. Weil nur so Verbraucherinteressen durchgesetzt werden könnten, verstoße es nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz, wenn die Organisation die Forderungen der Betroffenen stellvertretend geltend mache.
Über den eigentlichen Kern der Klage - die Forderungen der Bankkunden - hat der BGH damit noch nicht entschieden. Das Oberlandesgericht (OLG) müsse nun das Sicherheitsniveau des von der beklagten Sparkasse verwendeten Verschlüsselungssystems ermitteln. AZ: XI ZR 294/05

Artikel vom 15.11.2006