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Sozialabgaben
auf Abfindungen


Dortmund (dpa). Wird eine Vollzeitstelle in eine geringfügige Beschäftigung umgewandelt, sind für die gezahlte Abfindung Sozialabgaben fällig. Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden. Anders als bei Abfindungen, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden und Sozialabgaben- frei seien, habe der Angestellte weiter eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgeld verrichtet, urteilte das Gericht.Az.: S 34 R 217/05

Artikel vom 18.11.2006