13.12.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Badeverbot im Karibik-Urlaub

Pool und Meer nur eingeschränkt nutzbar - Familie verklagt Tjaereborg

Von Christian Althoff
Herford (WB). Badeurlaub in der Karibik mit eingeschränktem Zugang zum Meer: Eine Familie aus Herford hat den Kölner Reiseveranstalter Tjaereborg verklagt, weil sie nur zwischen 9 und 17 Uhr ins Meer durfte.

Die Familie hatte im Mai ihren Urlaub in der Dominikanischen Republik verbracht. 3093 Euro hatte Klaus K. für sich, seine Frau und seine Tochter bezahlt - für zwei Wochen All-Inclusive-Ferien im Hotel »Paraiso del Sol«, direkt am Strand der Ortschaft Cabarete.
»All inclusive« hieß allerdings nicht, dass sich die Herforder jederzeit abkühlen konnten: Ein Schild am Pool wies darauf hin, dass dieser nur von 9 bis 17 Uhr benutzt werden dürfe. Ein zweites Schild verkündete die selben Zugangszeiten für den Strand und warnte vor gefährlichen Strömungen. Klaus K.: »Wenn wir und andere Gäste vor dem Frühstück oder abends ins Meer gingen, kamen sofort Sicherheitsmitarbeiter des Hotels angelaufen. Diese bewaffneten Leute haben uns aus dem Wasser gescheucht und auf das Schild hingewiesen.«
Ein Badeurlaub mit derart eingeschränkten Schwimmmöglichkeiten sei unzumutbar, sagt der Herforder Rechtsanwalt Matthias Schneider. Er fordert im Namen der Familie von Tjaereborg 25 Prozent (773,25 Euro) des Reisepreises zurück. Denn das Schwimmverbot ist nicht der einzige angeblich Mangel, über den sich die Familie beschwert: In der Klage ist von defekten und schmutzigen Strandliegen die Rede, von zerrissenen Sonnenschirmen, einem feuchten Zimmer und Ungeziefer.
Tjaereborg bestreitet die Mängel im Wesentlichen. Die Einschränkung der Bademöglichkeiten im Meer stellten »keine Beeinträchtigung« dar, heißt es in der Klageerwiderung. Außerdem bestreite man, dass Sicherheitskräfte die Urlauber außerhalb der Strandöffnungszeiten aus dem Wasser getrieben hätten. Trotzdem hat der Reiseveranstalter der Familie inzwischen 100 Euro außergerichtlich gezahlt. Doch das reicht den enttäuschten Urlaubern nicht. Anwalt Matthias Schneider hat deshalb Klage eingereicht, der Prozess wird voraussichtlich im Januar stattfinden.
Beate Wagner, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf: »Auf die eingeschränkten Pool-Zeiten hätte in jedem Fall bereits im Reiseprospekt hingewiesen werden müssen. Und für den Fall, dass das Baden im Meer an dieser Stelle grundsätzlich gefährlich sein sollte, müsste auch dieses den Kunden vor Buchung des Urlaubs mitgeteilt werden.«

Artikel vom 13.12.2006