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»Heuchelei der
Vertragsgegner«

FDP zu Gewinnabführung bei Stadtwerken


Bielefeld (MiS). Der Ergebnisabführungsvertrag (EAV) zwischen der Stadt Bielefeld und den Stadtwerken, durch den bis zu elf Millionen Euro in die Stadtkasse fließen sollen, wird heute im Rat aller Voraussicht nach keine Mehrheit finden. Die beiden Ratsvertreter der Bürgernähe, in dieser Entscheidung Zünglein an der Waage (das WESTFALEN-BLATT berichtete), werden ihn gemeinsam mit SPD, Grünen und PDS ablehnen. Aus Sicht der FDP-Ratsgruppe sei dies eine völlig unverständliche Entscheidung.
»Die Risiken, die jetzt gegen den Vertrag angeführt werden, waren seit langem bekannt«, sagte gestern der Liberale Otto Sauer. Hinzu komme, dass der zur Entscheidung vorgelegte Vertragsentwurf bereits auf den pessimistischsten Zahlen des neuen Stadtwerke-Wirtschaftsplans basierten.
Pikant sei, dass SPD und Grüne den EAV nun ablehnten, obwohl sie ihn im Sommer - auf der Grundlage einer Stadtwerke-Holding - noch gefordert hätten. Erst als klar geworden sei, dass diese Holding mehr Nach- als Vorteile bringen werde, seien sie davon abgerückt.
Die Risiken (Investitionsstau, niedrigere Gewinne) seien nicht plötzlich nach der Sommerpause aufgetaucht, hätten insbesondere den Sozialdemokraten bekannt sein müssen, zumal sie sowohl den Geschäftsführer als auch den Aufsichtsratsvorsitzenden des Unternehmens stellten.
»Heuchlerisch« sei es vor allem von den Gegnern eines Ergebnisabführungsvertrages, heute im Rat zusätzlich den Antrag zu stellen, die Stadtwerke als wichtige strategische Beteiligung der Stadt Bielefeld hervorzuheben. »Darin ist davon die Rede, dass die Stadtwerke Bielefeld mit ihren Gewinnen die Stadt in erheblichem Umfang unterstützen«, erläuterte FDP-Ratsmitglied Harald Buschmann. Wer aber in einem EAV zu große Risiken sehe, dürfe eigentlich nicht solche Beschlüsse fassen, sondern müsse sich konsequenterweise von der Unternehmensbeteiligung trennen,
Aus Sicht der Liberalen muss der Ergebnisabführungsvertrag spätestens 2007 wieder auf die Tagesordnung kommen. Sauer: »Auf einen Steuervorteil in Millionenhöhe dürfen wird nicht verzichten.«

Artikel vom 16.11.2006