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Amtliche Bekanntmachung
Informatik-Betrieb der Stadt Bielefeld
Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (Artikel 16 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanz-
management für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16. 11. 2004 - GV NRW S. 644) wird hiermit die Feststellung des Jahresabschlusses zum
31. 12. 2005 durch den Rat der Stadt Bielefeld sowie der Bestätigungsvermerk über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2005 des Informatik-
Betriebes der Stadt Bielefeld bekannt gemacht.
Der Rat der Stadt Bielefeld hat am 22. 06. 2006 den Jahresabschluss
und den Lagebericht zum 31. 12. 2005 festgestellt und über die Gewinn-
verwendung wie folgt beschlossen:
Der in der Bilanz zum 31. 12. 2005 ausgewiesene Gewinn von 388.510,71 Û wird in Höhe von 300.000,00 Û als Gewinnausschüttung an den kameralen Haushalt der Stadt Bielefeld abgeführt und in Höhe von 88.510,71 Û auf neue Rechnung vorgetragen.
Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes lautet wie folgt:
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Informatikbetrieb der Stadt Bielefeld. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2005 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Stückmann und Partner, Bielefeld, bedient.
Diese hat mit Datum vom 5. 4. 2006 den nachfolgend dargestellten uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Informatik-Betrieb Bielefeld“ für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften (sowie Regelungen in der Satzung) liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebs-ähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §§ 317 HGB und 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und das mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den Regelungen in der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Stücknann und Partner ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Ergänzung gemäß §3 der Verordnung über die Durchfüh-
rung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht NRW nicht erforderlich.
Herne, den 27.10.2006
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag
gez. A. Murschez
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 20. 11. 2006 bis 28. 11. 2006 beim Informatik-Betrieb der Stadt Bielefeld, Neues Rathaus, Niederwall 23, Zimmer D 304 bzw. Zimmer D 306, zur Einsichtnahme aus.
Bielefeld, den 16. 11. 06
Der Betriebsleiter

Artikel vom 16.11.2006