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Kein weiteres
Verbotsverfahren

Position der Regierung zur NPD

Berlin (dpa). Die Bundesregierung will trotz neuer Forderungen besonders aus der SPD keinen weiteren Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren starten. Hubertus Heil: Verbotsantrag weiter möglich.

Ein neues Verfahren sei »nicht Erfolg versprechend«, sagte Vize-Regierungssprecher Thomas Steg gestern. Die SPD-Spitze hält einen neuen Verbotsantrag jedoch für möglich. Diese Option müsse offen gehalten werden, sagte SPD-Generalsekretär Hubertus Heil nach einer Präsidiumssitzung in Berlin. Ein Verbotsantrag solle gemeinsam mit der SPD-Fraktion geprüft werden. Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) hatte sich grundsätzlich dafür ausgesprochen.
Union und SPD diskutieren über eine Rechtsänderung als Grundlage für ein mögliches neues Verfahren.
Das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD scheiterte 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht, weil zahlreiche V-Männer (Verbindungsmänner) des Verfassungsschutzes in Führungsgremien der Partei waren. Nach Ansicht des Gerichts ist eine so intensive Beobachtung unvereinbar mit einem Verfahren. Vize-Regierungssprecher Steg sagte, die NPD sei zwar eine »offen anti-demokratische und verfassungsfeindliche Partei«. Die Nachteile bei einem Abzug der V- Leute des Verfassungsschutzes aus der NPD für ein neues Verfahren seien jedoch zu groß. Der Zentralrat der Juden in Deutschland plädiert für einen neuen Anlauf. »Das NPD-Verbotsverfahren ist die eine und richtige Sache«, sagte Präsidentin Charlotte Knobloch.

Artikel vom 14.11.2006