Karlsruhe (dpa). Versicherungen dürfen ihre Kunden nicht pauschal zur Preisgabe ihrer Gesundheitsdaten verpflichten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und damit den Datenschutz von Versicherten gestärkt. Die Karlsruher Richter gaben einer Frau Recht, die sich dagegen wehrte, bei einem Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit Ärzte, Krankenhäuser und Pflegepersonen umfassend von deren Schweigepflicht zu entbinden. Die Verfassungsrichter sahen dadurch ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Az: 1 BvR 2027/02