Ahaus (dpa). Nach dem Stromausfallchaos im November 2005 ist eine Verbraucherin mit ihrer Klage gescheitert. Die Frau warf dem Versorger Wartungsmängel vor. Sie forderte 2600 Euro Schmerzensgeld. Unter Berufung auf ein Gutachten der Bundesnetzagentur entschied das Amtsgericht Ahaus, dem Versorger sei kein Vorwurf zu machen. Az: 16 C 83/06