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Kündigungen / Ummeldungen

Von einer Adressänderung müssen zahlreiche Institutionen und Vertragspartner informiert werden.
l Post: Ein Nachsendeantrag stellt für sechs bis zwölf Monate sicher, dass nichts verloren geht. Unter der Adresse »www.umzugsservice. com« findet man die Service-Angebote der Post und kann den Nachsendeantrag auch online stellen.
l Ämter: Die Liste der Stellen, die vom Umzug wissen müssen, reicht vom Arbeitgeber über die Bank bis zum Finanzamt, vom Einwohnermeldeamt über Krankenkasse und GEZ bis zum Abo-Lieferanten (zum Beispiel Tageszeitung).
l Versicherungen: Alle Versicherer müssen informiert werden. Für Hausrat gilt: Meist ist man zwei Monate für die alte und die neue Wohnung gleichzeitig versichert.
l Daueraufträge: Gibt es ein neues Konto, alle alten Einzugsermächtigungen kündigen.
l Energieversorgung: Werden Strom, Gas und Wasser nicht über den Vermieter abgerechnet, beim Versorger kündigen und am neuen Wohnort anmelden. Zäh-lerstände vor Aus- beziehungsweise Einzug prüfen.
l Telefon und PC: Anbieter frühzeitig informieren, ab wann Telefon- und Kabelanschluss im neuen Heim freigeschaltet werden sollen.

Artikel vom 18.11.2006