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Den Wechsel im Pfarrhaus überlegen

Synode tagt in Bethel

Bielefeld (WB). Vom Pfarrdienstrecht über Ladenöffnungszeiten bis zur Informationstechnologie reicht die Tagesordnung der Synode der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) vom 14. bis 17. November in Bielefeld-Bethel.
Der Synode werden Vorschläge vorliegen, die den Pfarrstellenmarkt beleben sollen. Dazu gehören die Möglichkeit, eine Pfarrstelle unter bestimmten Voraussetzungen zu befristen, und eine - vorübergehende - Vorruhestandsregelung, wonach Pfarrer bereits mit 58 in den Ruhestand gehen können. Um eine »Kultur des Wechsels« zu fördern, sollen außerdem mit den Pfarrern Gespräche geführt werden, die ihre Stelle zehn Jahre inne haben. Mögliches Ergebnis: ein Rat zum Stellenwechsel. In der westfälischen Kirche gibt es 1500 Pfarrstellen. Beschäftigt sind insgesamt 2100 Theologen - als Inhaber von Pfarrstellen sowie im Probe- oder Entsendungsdienst und in weiteren Beschäftigungsaufträgen.
Zur Diskussion gestellt wird auch ein Kirchengesetz zur Einführung eines »Kirchenbeitrages für die Bezieher von Alterseinkünften«: Rentner, die keine Kirchensteuer zahlen, sollen 0,5 Prozent ihres Einkommens als Kirchenbeitrag entrichten. Das gilt von einem Mindesteinkommen von 1000 Euro an. Ausnahmen gelten, wo bereits ein freiwilliges Kirchgeld auf lokaler Ebene eingeführt ist.
Die Amtszeit für Mitglieder des Leitungsgremiums einer Kirchengemeinde (Presbyterium) beträgt derzeit acht Jahre. Die Synode soll entscheiden, ob diese Zeit auf vier Jahre verkürzt wird.

Artikel vom 10.11.2006