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Steuer-Falle
beim Umtausch


Bielefeld (WB/MiS). Auch beim Umtausch von Waren müssen Kunden die Mehrwertsteuererhöhung im Blick behalten. »Artikel, die noch in diesem Jahr gekauft wurden, sollten bis zum 31. Dezember umgetauscht werden«, sagt Petra Schwenk von der Verbraucherzentrale Bielefeld. Rechtlich bedeutet »Umtausch«: Ein Kaufvertrag (mit 16 Prozent Mehrwertsteuer) wird rückgängig gemacht, ein neuer (zu 19 Prozent von 2007 an) wird abgeschlossen.
Achtung auch bei noch in diesem Jahr ausgestellten Geschenkgutscheinen: Beziehen sie sich auf eine konkrete Ware oder eine Dienstleistung, gilt der alte Steuersatz auch bei Einlösung 2007. Sind sie auf einen Geldbetrag ausgestellt, sind beim Einkauf mit Gutschein 19 Prozent Mehrwert-steuer fällig.Lokalteil

Artikel vom 09.11.2006