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Wieder Kopftuch-Streit

Schöffin von Verhandlung ausgeschlossen


Dortmund/Bielefeld (WB/lnw). Nach dem Ausschluss einer Kopftuch tragenden Schöffin von einem Gerichtsprozess in Dortmund sieht der Deutsche Richterbund Klärungsbedarf. »Ich hoffe, dass solche Entscheidungen angefochten werden, damit höhere Gerichte für Klarheit sorgen können«, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes in Nordrhein-Westfalen, Reiner Lindemann, gestern in Moers.
Ein Vorsitzender Richter des Dortmunder Landgerichts hatte die islamische Laienrichterin am Dienstag von der Sitzung seiner Strafkammer ausgeschlossen. Das Kopftuch sei Ausdruck einer bestimmten Weltanschauung und daher mit der Objektivität und Neutralität des Richteramts nicht vereinbar, hieß es zur Begründung.
Die ehrenamtliche Richterin hatte sich zu Beginn der Sitzung geweigert, das Kopftuch für die Dauer der Verhandlung abzunehmen. Sie wurde anschließend in dem Betrugsprozess durch einen Ersatz-Schöffen vertreten.
Ein ähnlicher Fall hatte sich im Februar in Bielefeld ereignet. Dort hatte eine Richterin ebenfalls das Neutralitätsgebot des Gerichts durch das Kopftuch einer Schöffin gefährdet gesehen. Da die Schöffin daraufhin von sich aus den Saal verlassen habe, sei kein Beschluss des Gerichts ergangen, sagte ein Gerichtssprecher des Bielefelder Landgerichts. Die Frau werde aber nach wie vor auf der Liste der Ersatzschöffen des Gerichts geführt.

Artikel vom 09.11.2006