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Amtliche Bekanntmachung
Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld
Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Artikel 16 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 - GV NRW S. 644) wird hiermit die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2005 durch den Rat der Stadt Bielefeld sowie der Bestätigungsvermerk über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2005 des Immobilienservicebetriebes der Stadt Bielefeld bekannt gemacht.
Der Rat der Stadt Bielefeld hat am 31. 8. 2006 den Jahresabschluss
und den Lagebericht zum 31. 12. 2005 festgestellt und über die Gewinnverwendung wie folgt beschlossen:
Der in der Bilanz zum 31. 12. 2005 ausgewiesene Jahresgewinn von
124 750,10 Û ist in voller Höhe der Allgemeinen Rücklage des ISB zuzuführen.
Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes lautet wie folgt:
Die GPA NRW ist gemäß §106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31. 12. 2005 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft thp treuhandpartner Jäger, Finken, Welling, Janssen, Steinborn GmbH, Krefeld, bedient. Diese hat mit Datum vom 2. 5. 2006 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
»Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Immobilienservicebetriebes der Stadt Bielefeld für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Eigenbetriebsverordnung NW liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Betriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Eigenbetriebsverordnung NW und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.«
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft thp treuhandpartner Jäger, Finken, Welling, Janssen, Steinborn GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltich übernommen. Eine Ergänzung gemäß §3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 24. 10. 2006
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag
gez. A. Murschez
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 13. 11. 2006 bis 22. 11. 2006 beim Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld, August-Bebel-Str. 92 (ehem. Kreishaus), Zimmer 157 zur Einsichtnahme aus.
Bielefeld, den 10. 11. 06
Die Betriebsleitung

Artikel vom 10.11.2006