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19 Antworten rund
um die 19 Prozent

Was die Mehrwertsteuererhöhung den Bielefeldern beschert

Von Michael Schläger
Bielefeld (WB). Am 1. Januar steigt die Mehrwertsteuer auf 19 Prozent. Auch in Bielefeld wird deswegen vieles teurer, manches erst mit Verspätung.

Einige Preiserhöhungen haben ganz andere Ursachen, und weniges wird sogar billiger.
1. Strom/Gas/Fernwärme: Die Stadtwerke geben die drei Prozent Mehrwertsteuererhöhung in voller Höhe an die Kunden weiter.
2. Wasser: Für Leitungswasser gilt der verminderte Sieben-Prozent-Satz. Es ändert sich nichts.
3. moBiel: Sieben Prozent Mehrwertsteuer fallen auf Bus- und Bahntickets an. Keine Änderung.
4. BiTel: Die Steuererhöhung wird von der Telefongesellschaft weitergereicht.
5. Benzin: Drei Prozent Aufschlag.
6. Mieten: Nicht mehrwertsteuerpflichtig. Dafür aber die Nebenkosten. »Weil 2007 das Jahr 2006 abgerechnet wird, spüren die Mieter Erhöhungen erst ein Jahr darauf«, sagt Norbert Müller von Bielefelds größtem Vermieter, der BGW.
6. Banken und Versicherungen: Kontoführungs- und Depotgebühren, aber auch Bankkredite sind mehrwertsteuerfrei. Die Versicherungssteuer steigt von 16 auf 19 Prozent.
7. Parkgebühren: In städtischen Parkhäusern und an Parkscheinautomaten ändert sich nichts. Die Stadt nimmt die Steuererhöhung auf die eigene Kappe.
8. Abfallgebühren: Die Restmüllabfuhr wird sogar fünf Prozent günstiger - und das, obwohl der städtische Umweltbetrieb bei der Müllverbrennungsanlage drei Prozent Steuern mehr zahlen muss. Der Grund: Mehreinnahmen bei der Altpapierverwertung.
9. Friedhofsgebühren: Eine städtische Dienstleitung, die mehrwertsteuerfrei ist.
10. Essen und Trinken: Für Lebensmittel gilt der ermäßigte Steuersatz. Für Getränke (außer Milch) und Alkohol und im Restaurant heißt es: 19 Prozent Steuern.
11. Theater Bielefeld: auf Tickets keine Mehrwertsteuer.
12. Museen: Im Historischen Museum kostet das Einzelticket vom 1. Januar an drei statt 2,60 Euro, im Naturkundemuseum zwei statt 1,10 Euro. Grund sind höhere Betriebskosten, nicht die Mehrwertsteuererhöhung.
13. Umtausch: Aufgepasst! In diesem Jahr gekaufte Ware am besten bis 31. Dezember umtauschen. Umtausch bedeutet den Abschluss eines neuen Kaufvertrages, und der beinhaltet ab 1. Januar 19 Prozent.
14. Gutscheine: Werden gern zu Weihnachten verschenkt. Beziehen sie sich auf einen bestimmten Artikel oder eine Dienstleistung, gilt der alte Satz. Weisen sie einen Geldbetrag aus, werden beim Einlösen ab Januar 19 Prozent verrechnet.
15. Taxis: Bei Fahrten im Stadtgebiet wird der ermäßigte Satz berechnet. Nur über 50 Kilometer fallen 19 Prozent an. Das Steuerplus wird aber nicht an die Fahrgäste weitergegeben.
16. Lieferung erst 2007: Pech gehabt! Für 2006 bestellte, aber erst 2007 ausgelieferte Ware gilt die 19-Prozent-Regelung. Es sei denn, ein Händler kann den ausdrücklich für 2006 vereinbarten Liefertermin nicht einhalten.
17. Handwerker: Nächstes Jahr wird es teurer - einschließlich der Materialkosten. Alles, was vor der Steuererhöhung fertiggestellt wurde, kann aber noch nach altem Satz abgerechnet werden (Teilleistungsvereinbarung).
18. Immobilienerwerb: Neubauten werden teurer, der Kauf von Gebrauchtimmobilien bleibt steuerfrei.
19. Steuerberater, Architekten, Anwälte: Abgerechnet wird bei »Leistungsende«. Ist das erst 2007, müssen 19 Prozent gezahlt werden.

Artikel vom 09.11.2006