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Abhörmaßnahmen
werden begrenzt


Berlin (dpa). Das Bundesjustizministerium will die Telefonüberwachung neu regeln und Abhörmaßnahmen auf schwere Straftaten begrenzen. Delikte, deren Höchststrafe unter fünf Jahren Haft liegen, sollen aus dem Katalog gestrichen werden, erläuterte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gestern einen entsprechenden Referentenentwurf ihres Hauses. Neu in den Katalog kommen sollen schwere Straftaten aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität wie Korruption, gewerbs- und bandenmäßiger Betrug oder schwere Steuerdelikte.

Artikel vom 09.11.2006