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Transparenz geht verloren

Zeitungsverleger kritisieren geplantes Gesetz


Berlin (dpa). Die Zeitungsverleger haben vor einer Einschränkung der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten gewarnt. Zwei Tage vor der Verabschiedung des Gesetzes über die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Genehmigungsverfahren kritisierte der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) gestern, dass künftig ein Hinweis im Internet ausreichen solle. Da nur 60 Prozent der Bevölkerung Zugang zum Internet hätten, sei Transparenz so nicht zu erreichen. »Statt eines Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes soll hier ein Öffentlichkeitsverhinderungsgesetz verabschiedet werden«, so der BDZV.
Nach Ansicht der Verleger sollte die Bundesregierung zu ihrer ursprünglichen Position zurückkehren und die Pflichtveröffentlichung in der örtlichen Tageszeitung weiterhin im Gesetz festschreiben. Diese Vorschrift war im Gesetzgebungsverfahren vom Bundesrat gestrichen worden. Als Folge werde die Öffentlichkeit künftig von Umweltangelegenheiten immer weniger Kenntnis nehmen können, erklärte der BDZV.
Drei Viertel der Deutschen über 14 Jahre würden durch die Tageszeitungen erreicht. 83 Prozent der Leser nutzten vor allem lokale und regionale Nachrichten in ihrer Zeitung. Dagegen fragten nur 38 Prozent der Internet-Nutzer dort regionale Informationen ab.

Artikel vom 08.11.2006