Gütersloh (WB/mdel). Die Gaststätte »Zur Linde« in Gütersloh darf ihren Namen behalten. Inhaber Rolf Ortmeyer bekam ein neues Schreiben einer Erfurter Anwaltes, der im Auftrag des »Gaststätten- und Hotellerieverbandes Zur Linde« eine Abmahnungen verschickt und 597,80 Euro Lizenzgebühr verlangt hatte. Ohne Begründung verzichtet der Verein nunmehr darauf, Ansprüche wegen Verletzung von Namensrechten geltend zu machen.