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Gaststätte darf
Namen behalten


Gütersloh (WB/mdel). Die Gaststätte »Zur Linde« in Gütersloh darf ihren Namen behalten. Inhaber Rolf Ortmeyer bekam ein neues Schreiben einer Erfurter Anwaltes, der im Auftrag des »Gaststätten- und Hotellerieverbandes Zur Linde« eine Abmahnungen verschickt und 597,80 Euro Lizenzgebühr verlangt hatte. Ohne Begründung verzichtet der Verein nunmehr darauf, Ansprüche wegen Verletzung von Namensrechten geltend zu machen.

Artikel vom 08.11.2006