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Mehrwertsteuer

1968 wurde die Mehrwertsteuer eingeführt, die seitdem sechsmal erhöht wurde. Sie wird für Güter und Dienstleistungen fällig, sofern es sich nicht um eine öffentliche Aufgabe handelt. Die Anhebung um drei Punkte zum 1. Januar bedeutet keine Preissteigerung um drei, sondern nur um 2,59 Prozent, weil die Steuer nicht vom End-, sondern vom Nettopreis berechnet wird. Der ermäßigte Sieben-Prozent-Satz, z.B. für Lebensmittel, bleibt.

Artikel vom 09.11.2006