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Anschnallpflicht

Seit 1976 (Vordersitze) bzw. 1984 (Rücksitze) gibt es in Deutschland die Anschnallpflicht im Pkw, seit 1984 wird bei Verstößen ein Bußgeld erhoben. Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind, müssen ein »amtlich genehmigtes und für das Kind geeignetes Rückhaltesystem« benutzen.
Wer seine Kinder im Auto nicht sichert, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro (bei mehreren Kindern: 50 Euro) und mit einem Punkt im Flensburger Zentralregister bestraft.

Artikel vom 07.11.2006