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Linden-Wirt soll für Namen zahlen

Linden-Wirt Rolf Ortmeyer: Muss er den Namen abdecken? Foto: Wotke
Von Wolfgang Wotke
Gütersloh (WB). 597,40 Euro Lizenzgebühren plus 81,43 Euro Anwaltskosten soll der Gütersloher Gastwirt Rolf Ortmeyer (52) zahlen, damit sein Restaurant weiterhin »Zur Linde« heißen darf. Das fordert ein Erfurter Anwalt.
Der Jurist hat im Auftrag des Vereins »Gaststätten- und Hotellerieverband Zur Linde« bundesweit Abmahnungen verschickt. Die Inhaber sämtlicher 1331 Gaststätten mit dem Namen »Zur Linde« werden damit zur Kasse gebeten. Begründung: »Sie haben es versäumt, ihren Namen markenrechtlich schützen zu lassen.«
Der von dem Anwalt vertretene Verein hat den Begriff »Zur Linde« vor drei Jahren beim Patent- und Markenamt eintragen lassen. Doch die »Linde« in Güterloh-Isselhorst existiert bereits seit 329 Jahren. Wirt Ortmeyer: »Ich zahle nicht.« Er hat jetzt den Hotel- und Gaststättenverband eingeschaltet.

Artikel vom 07.11.2006