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VHS-Vortrag über
Vorsorgevollmacht


Brackwede (WB). Über die Möglichkeit, durch eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht über medizinische Behandlungen, beispielsweise auch in bestimmten Notfällen, selbst bestimmen zu können, informiert am Mittwoch, 8. November, in einem Vortrag der VHS-Brackwede die Rechtsanwältin Anke Norda.
Angesprochen werden die rechtliche Betreuung, die Vorsorgevollmacht in gesundheitlichen und finanziellen Fragen und die Patientenverfügung. Der Vortrag beginnt um 20 Uhr in der Aula des Gymnasiums Brackwede, Beckumer Straße 10. Karten kosten an der Abendkasse drei Euro.
Jeder Mensch, sei es aufgrund von Schicksalsschlägen oder aus Altersgründen kann in die Situation geraten, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann. Der Ehepartner oder ein naher Angehöriger darf nicht einfach diese Aufgabe übernehmen. Das Vormundschaftsgericht muss in einem solchen Fall einen Betreuer bestellen. Der Betreuer, der ein vollkommen Fremder sein kann, hat dann die Aufgabe, Entscheidungen für den Betroffenen zu treffen. Für einen solchen Fall sollte deshalb rechtzeitig vorgesorgt werden.

Artikel vom 07.11.2006