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Schüsse an Grenze
verjähren nicht


Prag (dpa). Schüsse auf Republikflüchtlinge in der ehemaligen Tschechoslowakei verjähren nach einer spektakulären Grundsatzentscheidung des Höchsten Gerichts in Tschechien nicht. Damit können ehemalige CSSR-Grenzsoldaten auch heute noch für Taten belangt werden, die vor der politischen Wende von 1989 begangenen wurden. Es sei nicht ausgeschlossen, dass nach dem Urteil nun zahlreiche Fälle wieder aufgerollt würden, sagte gestern ein Behördensprecher.

Artikel vom 08.11.2006