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Kündigungsschutz

Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, für Neueinstellungen die Probezeit von sechs Monate auf zwei Jahre zu verlängern, bis der Kündigungsschutz greift. Im Gegenzug sollte die aktuelle Möglichkeit beschränkt werden, Arbeitsverträge für bis zu 24 Monate zu befristen, ohne dies sachlich zu begründen. Die Wirtschaft hatte dies abgelehnt und einen Ausbau befristeter Arbeitsverträge gefordert. Auch Teile der Union rückten dann vom Koalitionsbeschluss ab. Seitdem liegt die Reform auf Eis. Das Kündigungsrecht ist nicht Teil des bis Ende November erwarteten Konzepts zum Umbau des Niedriglohnsektors.

Artikel vom 06.11.2006