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Auszeit für die Pflege

Mit Job-Garantie


Berlin (dpa). Zur Pflege eines Angehörigen sollen Arbeitnehmer nach ersten Plänen aus der Bundesregierung künftig eine unbezahlte Auszeit nehmen oder Teilzeit arbeiten können. Dazu wird die Einführung einer Pflegezeit erwogen. Das Konzept sieht einen Anspruch auf Freistellung für sechs Monate vor. Einmalig sollen Betroffene die Pflegezeit um weitere sechs Monate verlängern können. Die Arbeitnehmer sollen einen Anspruch darauf haben, wieder eingestellt zu werden. Die Pflegereform soll 2007 nach der Gesundheitsreform kommen. Für den Zeitraum von bis zu einem Jahr sei auch eine Verringerung der Arbeitszeit mit einem Anspruch auf Rückkehr in eine Vollbeschäftigung vorgesehen. Vorgesehen ist, dass der Anspruch nur in Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitern gelten soll. Die Betroffenen sollen zudem mindestens sechs Monate dem Betrieb angehören müssen. Bei dringenden betrieblichen Gründen sollen Arbeitgeber ablehnen können.

Artikel vom 06.11.2006