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Dummer Räuber
vier Jahre in Haft

Bielefelder beging Banküberfall

Bielefeld (uko). Der als »dümmster Bankräuber« Deutschlands bezeichnete Bielefelder Hans-Jürgen G. hat einen Strafnachlaß bekommen. Statt ursprünglich fünf Jahre und drei Monate soll der Mann nur noch vier Jahre Haft wegen Bankraubes absitzen. Das hat am Freitag das Landgericht entschieden.

Nur mit einer Schirmmütze und einem Parka »maskiert« war Hans-Jürgen G. am 6. Mai 2005 in die Volksbank-Filiale in Herzebrock-Clarholz spaziert. Erst wartete der 59-jährige Mann ab, bis andere Kunden den Kassenraum verließen, dann ging G. entschlossen zum Schalter.
Der Bankangestellten W. schob der Mann einen Leinenbeutel hinüber, hielt der völlig verängstigten Frau eine großkalibrige Waffe vor den Bauch. »Große Scheine rein!« forderte Hans-Jürgen G. Die Frau reagierte entsetzt: »Ach du Sch . . .« Insgesamt häufte die Angestellte 9 750 Euro in den Beutel. Im Laufschritt verließ der Bielefelder die Volksbank, sprang in sein Auto und brauste davon.
Schon am Abend jenes Freitags fuhr er mit einem Teil der Beute nach Rumänien. Dort wartete seine Lebensgefährtin auf ihn. Die Prostituierte war erst Wochen zuvor wegen illegalen Aufenthaltes aus Deutschland ausgewiesen worden. Anfang Juni 2005 indes zog es den Bielefelder in die deutsche Heimat zurück. Nur wenige Stunden nach seiner Rückkehr wurde er in seiner Wohnung an der Oelmühlenstraße von Polizisten des Spezialeinsatzkommandos überwältigt.
Im Dezember 2005 verurteilte die 10. Strafkammer des Landgerichts den Mann zu fünf Jahren und drei Monaten wegen schwerer räuberischer Erpressung, doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Gestern mußte nun die 2. Strafkammer dem Angeklagten kurioserweise einen sogenannten »minder schweren Fall« zubilligen: Die letzte rechtskräftige Verurteilung des Mannes datierte aus dem September 1996, die Weste des Bielefelders ist also formalrechtlich wieder blütenrein, weil Vorverurteilungen als »verjährt« gelten. Dabei hat Hans-Jürgen G. seit 1970 in regelmäßiger Abfolge Verbrechen auch aus dem Bereich der Schwerkriminalität begangen. So war er damals wegen der Verabredung zu einem Raub verurteilt worden.

Artikel vom 04.11.2006