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Kartellamt droht
Lottogesellschaften


Bonn (dpa). Das Bundeskartellamt hat die Lottogesellschaften der Länder ultimativ zur Freigabe ihres Internetangebots über die Ländergrenzen hinaus aufgefordert. Lottospieler sollen bei allen 16 Landes-Lottogesellschaften ihren virtuellen Tippschein ausfüllen können. Die Lottogesellschaften sind aufgefordert, ihr Internetangebot spätestens bis zum Dienstag bundesweit zu öffnen. Bisher können Internetspieler nur bei der Gesellschaft tippen, in deren Bereich ihr Wohnsitz fällt. Die Gebühren unterscheiden sich.

Artikel vom 04.11.2006