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Elterngeld kann starten


Berlin (dpa). Mütter und Väter können vom 1. Januar 2007 an bei der Geburt eines Kindes ein Elterngeld beantragen, wenn sie dafür vorübergehend die Ausübung ihres Beruf unterbrechen oder reduzieren. Der Bundesrat billigte am Freitag abschließend das Gesetz - ein zentrales Reformvorhaben der großen Koalition zur Verbesserung der Geburtenrate in Deutschland. Das auf bis zu 14 Monate angelegte Elterngeld löst das Erziehungsgeld ab. Es beträgt 67 Prozent des letzten Nettolohns, maximal 1800 Euro monatlich. Wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat, erhält mindestens 300 Euro, die nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden. Die Länder sprachen sich zugleich für einen verstärkten Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder aus.

Artikel vom 04.11.2006