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Herbstlaub & Co.
nicht verbrennen


Bielefeld (WB). So zuverlässig, wie im Herbst die Blätter fallen, weist das Umweltamt darauf hin, dass pflanzliche Abfälle nicht im Garten verbrannt werden dürfen. Laub & Co. in der Natur zu entsorgen, kostet ein Bußgeld. Also: kompostieren oder zu den Wertstoffhöfen bringen! Fragen zu Ausnahmegenehmigungen werden telefonisch unter 51-33 95 und 9 64 83-0 (Forstamt) beantwortet.

Artikel vom 03.11.2006