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Dreifachmord: Die Waffe
kommt aus Bielefeld

Türke soll Pistole für Hinrichtung besorgt haben

Bielefeld/Telgte (uko). Drei Jahre nach einem Dreifachmord in Telgte stand die grausame Tat vor dem Amtsgericht Bielefeld noch einmal im Mittelpunkt eines Prozesses. Das Verfahren richtete sich gegen einen 36-jährigen Türken aus Bielefeld, der seinerzeit die Mordwaffe besorgt haben soll.

Die skrupellose Ermordung von drei Putzfrauen in Telgte hatte am späten Abend des 28.ĂŠJanuar 2003 bundesweit Entsetzen ausgelöst. Wenige Wochen später war die Hinrichtung aufgeklärt: Den umfassenden Geständnissen der insgesamt drei Täter zufolge galt das Verbrechen auf dem Parkplatz eines Fitness-Centers der 30-jährigen Frau des Türken Hüseyin D. (34), die ihrem Mann bei dessen geplantem Einstieg in Menschenhandel und Drogengeschäfte im Weg stand. D. beauftragte seinen Mitangeklagten Timucin Ö. mit dem Mord, der nicht nur die schwangere Türkin, sondern auch zwei deutsche Putzfrauen kaltblütig durch Kopfschüsse tötete. Beide Männer wurden am 1. August 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt, ein dritter Mittäter kam mit acht Jahren Freiheitsstrafe davon.
Hüseyin D. hatte die Mordwaffe damals selbst besorgt - von dem Bielefelder Kerim G., einem 40-jährigen Arbeiter, der deshalb schon zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und am Donnerstag vor dem Bielefelder Amtsgericht seinen Bekannten Hüseyin K. bezichtigte, die Pistole besorgt zu haben. Mehr noch: Er sei in den vergangenen Wochen des öfteren bedroht worden, in dem Prozeß keine belastende Aussage gegen K. zu machen.
Mörder Hüseyin D. bestätigte auf Nachfrage von Amtsrichterin Michaela Kaminski, seinerzeit die Mordwaffe in Telgte von Kerim G. für 1000 Euro gekauft zu haben. Den anderen Mann kenne er allerdings nicht.
Tatsächlich war der Türke Hüseyin K. damals in Waffenschiebereien verstrickt. Er hatte seit 2003 zwei Jahre lang wegen dieser Delikte in einem Gefängnis in seinem Heimatland eingesessen, galt als Mitglied der kurdischen Arbeiterpartei PKK. Das Verfahren fand in Abwesenheit des Angeklagten statt. Sein Verteidiger Ulrich Laux bekräftigte, sein Mandant habe seine Abwesenheit rechtzeitig und mehrfach angekündigt. Vergeblich: Die Amtsrichterin erließ einen Haftbefehl gegen Hüseyin K. wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr.

Artikel vom 04.11.2006