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Landgericht: Langes
Warten auf das Opfer

Polizisten-Verfahren: Verteidiger will Auskunft


Bielefeld (uko). Auch am dritten Verhandlungstag gegen die der Körperverletzung verdächtigten Polizeibeamten ist das mutmaßliche Opfer nicht vernommen worden. Der Bielefeld Michael D. (34) ist weiterhin erkrankt und nicht verhandlungsfähig. Der Prozeß soll nun am 22. November vor dem Landgericht fortgesetzt werden.
Die Polizisten Mike S. (33) und Ralf K. (38) waren im Februar von einem Schöffengericht des Amtsgerichts zu jeweils 15 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nach den Erkenntnissen der Richter hatten sie am 19. Mai 2005 den Passanten Michael D. an der Herforder Straße grundlos verprügelt. Zahlreiche Zeugen, darunter auch Kollegen der Polizeibeamten, hatten gegen die beiden Angeklagten ausgesagt.
S. und K. hatten Berufung gegen das Urteil eingelegt; beide beteuerten stets ihre Unschuld. Aus gutem Grund: Jede rechtskräftige Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr Dauer führt zum Aussschluß aus dem Polizeidienst. Vor der 6. Strafkammer des Landgerichts hatten die Angeklagten bisher eine Teilschuld eingeräumt, sich beim Opfer entschuldigt und 2222 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Sie wollen allerdings auch von D. provoziert worden sein.
Michael D. war vor dem Prozeß an einer Leberzirrhose erkrankt, so dass er bisher an keinem Verhandlungstag zur Zeugenaussage geladen werden konnte. Rechtsanwalt Dr. Holger Rostek, der K. vor dem Landgericht verteidigt, platzte gestern angesichts der schleppenden Verhandlung der Kragen. Er will einen »aktuellen Bericht über den Gesundheitszustand« des Zeugen beantragen. Obendrein stehe überhaupt nicht fest ob D. sich überhaupt noch im Krankenhaus aufhalte, monierte Rostek. Gegebenenfalls müsse eben ein Prozeßtermin am Krankenbett stattfinden.

Artikel vom 03.11.2006