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Herbstlaub sucht flotte Feger

Straßen- und Gehwegreinigung schließt auch fallende Blätter mit ein

Von Michael Diekmann
Bielefeld (WB). Kinder tollen gern drin herum, Spaziergänger schwärmen von goldgefärbten Blättern. Wenn es ums Fegen geht, finden die meisten Zeitgenossen Laub einfach nur lästig. »Gefegt werden muss trotzdem«, unterstreicht Volker Voß (Ordnungsamt). Die Beseitigung der rutschigen Masse gehört zur per städtischer Satzung festgelegten Gehwegreinigung.

Während Kinder in Horten oder Grundschulen aus den vielen unterschiedlichen Blattformen von Ahorn, Buche, Kastanie oder Robinie sogar richtige kleine Kunstwerke basteln, fegen es die Erwachsenen allenfalls zu einem großen Haufen zusammen, um es anschließend zu beseitigen. Jedes Jahr im Herbst fällt das Laub, und jedes Jahr im Herbst kommen Anfragen der Bielefelder, weiß Experte Volker Voß. Dabei ist die Gehwegreinigung per Satzung geregelt und in Reinigungsklassen eingeteilt.
Dementsprechend oft muss auch während der Woche zum Besen gegriffen werden, in der Regel ein bis zwei Mal. Ansprechpartner der Kommune ist zumeist der Hauseigentümer. Und der regelt das Fegen fast immer per Mietvertrag mit seinen Mietern nach einem festgelegten Rhythmus. Das ist, wissen Zeitgenossen, ebenso wie mit dem Schneeräumen. Wer Pech hat, ist immer genau dann an der Reihe, wenn es wirklich geschneit hat: »Wer Glück hat, kommt viele Wochen ungeschoren davon.«
Etwas anders präsentiert sich die Sache in der untersten Reinigungsklasse VII. In diesen kleinen, zumeist gebührenfreien Anliegerstraßen, wo nicht per städtischer Kehrmaschine die Straße gefegt wird, müssen die Grundstückseigentümer Fahrbahn und Gehweg gleichermaßen vom Laub befreien. Nasses Laub birgt für Fußgänger ein erhebliches Sturz- und Verletzungsrisiko. Fachverbände raten Hauseigentümern deshalb einmal mehr, sich durch eine Haftpflichtversicherung entsprechend abzusichern.
Mit dem Fegen einher geht auch die richtige Beseitigung der gekehrten Blätter. Die dürfen auf keinen Fall verbrannt werden, unterstreicht Voß. Blätter müssen ebenso wie alle anderen Gartenabfälle entweder in der grünen Tonne abgefahren werden oder gehören auf den heimischen Kompost. Voß: »Wer sein Kehrgut in der Natur entsorgt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.«
Kein Thema ist für das städtische Ordnungsamt, was sich in Sachen Laub zwischen Grundstücksnachbarn ereignet, quasi »über den Zaun«. Hier dreht es sich um Privatrecht, das über so genanntes »Nachbarschaftsrecht« im Detail geregelt wird - und nicht selten ganze Verbände und Juristen beschäftigt.
Manchmal regelt die Natur - wie am stürmischen Novemberanfang - die Frage der Laubentsorgung auch ganz automatisch. Voß augenzwinkernd: »Nach einem solchen Orkan ist wohl kaum noch feststellbar, welche Blätter von welchem Grundstück wohin geweht worden sind.«

Artikel vom 08.11.2006