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Gammelfleisch-Skandal: Strafbefehl beantragt

Händler aus Baden-Würtemberg soll 16 000 Euro zahlen - Illegal Stichfleisch in Melle gelagert

Von Ernst-Wilhelm Pape
Melle/Horben (WB). Im Gammelfleisch-Skandal hat die Staatsanwaltschaft Freiburg einen Strafbefehl gegen den 54 Jahre alten Inhaber der Hug GmbH in Horben (Baden-Württemberg) beantragt.

Der Strafbefehl in Höhe von 16 000 Euro soll vom Amtsgericht Freiburg erlassen werden. Dem gelernten Metzger Wolfgang H. wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, 36,4 Tonnen Gammelfleisch in einem Kühlhaus in Melle (Niedersachsen) eingelagert haben. Das Fleisch habe überwiegend aus dem Ausland gestammt und sei beim Ankauf bereits 13 Monate alt gewesen.
Zu der Fleischmenge, so der Vorwurf, gehörten auch 18,5 Tonnen sogenanntes Stichfleisch, dass lediglich zu Tierfutter verarbeitet werden durfte. Es handelt sich um Schlachtabfälle, die hoch mit Keimen belastet sein können. Der Beschuldigte soll das Stichfleisch nach dem Ankauf verbotenerweise in Melle erneut ein Jahr gelagert haben.
Der 54 Jahre hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft seine Ware nie zu Gesicht bekommen. Verkaufte Ware, 22 Tonnen Puten und Putenbaaderfleisch, die von den Kunden reklamiert wurden, seien nicht vernichtet, sondern zum zweiten Mal eingelagert worden und sie erneut verkaufen zu können. Der Beschuldigte habe gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch verstoßen. Betrug und eine Verbindung zum Gammelfleischhändler Uwe D. aus Gelsenkirchen haben man dem Beschuldigten nicht nachweisen können. Wolfgang H. hatte es bisher lediglich als Fehler bezeichnet, das nicht zum Verzehr bestimmte Stichfleisch in Melle eingelagert zu haben.
Auch Uwe D. hatte überlagerte Ware sowie Stichfleisch im Meller Kühlhaus eingelagert. Gegen Uwe D. hat die Staatsanwaltschaft Essen bereits Anklage erhoben. Gegen den Meller Kühlhausbetreiber Hermann W. ermittelt die Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Artikel vom 03.11.2006