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Deutschland muss nicht zahlen

Kosovo-Krieg: Bundesgerichtshof weist Klage von 35 Serben zurück


Karlsruhe (Reuters). Deutschland muss keinen Schadensersatz für einen NATO-Einsatz während des Kosovo-Krieges leisten. Der Bundesgerichtshof wies gestern in Karlsruhe die Ansprüche von 35 Klägern aus Serbien zurück, die Schmerzensgeld wegen der Tötung von Angehörigen und eigenen Verletzungen gefordert hatten.
Kampfflugzeuge der NATO hatten im Mai 1999 eine Brücke in der serbischen Kleinstadt Varvarin mit Raketen beschossen und zerstört. Dabei wurden zehn Zivilisten getötet. Deutsche Kampfflugzeuge waren nicht direkt beteiligt. Die Kläger hatten argumentiert, Deutschland sei haftbar, weil durch den Angriff das Völkerrecht verletzt worden sei.
Sie warfen der Bundesrepublik vor, das Veto-Recht innerhalb der NATO gegen den Angriff nicht ausgeübt und die Bombardierung durch die grundsätzliche Beteiligung an dem Krieg unterstützt zu haben. Der Bundesgerichtshof wies diese Argumentation zurück. Ein Schadenersatzanspruch auf völkerrechtlicher Grundlage scheide schon deshalb aus, weil im Falle von Verletzungen des Kriegsvölkerrechts Ansprüche nur dem Heimatstaat, nicht jedoch Einzelpersonen zustünden.

Artikel vom 03.11.2006