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Schulbücher:
Lehrer zahlen nicht


Münster (dpa). Nordrhein-Westfalens Lehrer müssen ihre Schulbücher nicht selbst bezahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster festgestellt. Eine Verfügung der Bezirksregierung Münster wurde damit kassiert. Die Behörde hatte einem Lehrer auferlegt, zwei Bücher für den Englischunterricht aus eigener Tasche zu bezahlen. Dagegen hatte der Pädagoge beim Verwaltungsgericht Münster mit Erfolg geklagt. Nun hat er auch in letzter Instanz Recht bekommen.

Artikel vom 01.11.2006