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Blankounterschrift
kann teuer werden


Saarbrücken (dpa). Falsche Angaben bei einer Unfallversicherung kosten auch dann den Versicherungsschutz, wenn der Versicherte das Formular nicht selbst ausgefüllt, sondern nur blanko unterschrieben hat. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken. Auch wenn ein anderer das Formular ausgefüllt habe, müsse sich der Versicherte falsche Angaben zurechnen lassen, heißt es in dem in der Zeitschrift »OLG-Report« veröffentlichten Urteil. Die Ehefrau eines Unfallopfers hatte im Fragebogen wahrheitswidrig geschrieben, ihr Mann habe vorher keinen Alkohol getrunken. Az.: 5 U 6/06-1

Artikel vom 01.11.2006