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Bestattungsvertrag
nicht auf Vorkasse


Düsseldorf (WB/in). Die Verbraucher-Zentrale NRW warnt vor Bestattungsvorsorgeverträgen, bei denen die Kunden sich zur Vorkasse verpflichten. »Bei Auflösung oder Konkurs des Bestattungsunternehmens ist das Geld eventuell weg«, warnen die Verbraucherschützer. Besser sei es, den veranschlagten Betrag auf einem Sparbuch mit Sperrvermerk oder einem Treuhandkonto zu hinterlegen.

Artikel vom 01.11.2006