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Rechtsstreit geht weiter

Werbung in der Arena

Bielefeld (hz). Der von der Stadt Bielefeld angestrengte Rechtsstreit gegen den DSC Arminia um private Wettwerbung in der Schüco- Arena geht weiter.
Wie Bielefelds scheidender Rechtsdezernent Rainer Ludwig gestern bestätigte, sei die Kommune von der Bezirksregierung angewiesen worden, vor das Oberverwaltungsgericht Münster zu ziehen. »Von sich aus hätte die Stadt diesen Schritt nicht getan«, sagte Ludwig.
In Münster soll Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Minden erhoben werden. Die erste Instanz hatte, wie in der WESTFALEN-BLATT-Ausgabe vom 19. Oktober berichtet, im Rechtsstreit zwischen der Stadt und dem DSC Arminia für den Fußballbundesligisten entschieden. So dürfen die Arminen im Stadion vorerst weiter für den privaten Sportwettenanbieter »bwin« werben, lautete der im Eilverfahren gefällte Beschluss des Verwaltungsgerichts.
Rechtsdezernent Ludwig hält es nicht für ausgeschlossen, dass das Oberverwaltungsgericht als zweite Instanz erst nächstes Jahr eine Entscheidung über die Wettwerbung in der Schüco-Arena fällt. Gleichzeitig machte Ludwig noch einmal auf die bundesweit komplett unübersichtliche Rechtslage in puncto private Wettanbieter aufmerksam, die mittlerweile vom Verwaltungsgericht bis zum Europäischen Gerichtshof alle möglichen Juristen beschäftige.
Sollte die Stadt in zweiter Instanz Recht bekommen, drohen dem Bundesligisten bei einem Werbeverbot Einnahmeverluste im sechsstelligen Bereich. Entsprechend hoch war vor dem Verwaltungsgericht Minden der Streitwert festgesetzt worden - und zwar laut Ludwig auf 358 750 Euro.

Artikel vom 31.10.2006