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Polizei überführt Rucksackdieb per Videofilm

54-Jähriger erbeutet 100 Euro - Ehepaar verpasst seine Urlaubsreise mit dem Bus nach Polen


Brackwede (WB). Dank der Videoüberwachung in der Bielefelder Stadtbahn hat die Polizei einen Rucksackdieb identifizieren und stellen können. Der 54-jährige Täter, der in Bielefeld wohnt und in Brackwede arbeitet, hatte die Tat am 13. Oktober in der Linie drei begangen. Um 7 Uhr war an diesem Tag in Stieghorst ein Ehepaar zugestiegen, 61 und 62 Jahre alt. Ziel der beiden war die Haltestelle Kesselbrink, von wo sie mit einem Bus zu einer Urlaubsreise nach Polen aufbrechen wollten. Beim Verlassen der Bahn vergaß das Paar jedoch seinen Rucksack, in dem sich neben den Pässen und weiteren persönlichen Papieren auch eine EC-Karte und 100 Euro Bargeld befanden.
Die Reise musste wegen der fehlenden Ausweispapiere verschoben werden. Alle Bemühungen, über die Verkehrsgesellschaft moBiel an den Rucksack zu kommen, verliefen zunächst ergebnislos. Gefunden wurde der Rucksack schließlich am gleichen Tag gegen 9.30 Uhr in der Germanenstraße in Brackwede. Alle persönlichen Papiere und Pässse waren noch darin enthalten, das Bargeld allerdings fehlte.
Nach Auswertung der Videoaufzeichnungen in der Stadtbahn konnte der Täter jetzt ermittelt werden. Wie die Polizei mitteilt, sei auf dem Band sehr gut zu erkennen, wie sich der 54-Jährige dem liegen gebliebenen Rucksack zunächst durch einen geschickten Tausch seines Sitzplatzes genähert habe. Anschließend habe er die Beute mit seiner eigenen Tasche verdeckt und beim Verlassen der Bahn den Rucksack schließlich mitgenommen. Auch Einstieg des Mannes nahe seines Wohnortes und Ausstieg nahe seines Arbeitsplatzes sind durch die Kamera genau dokumentiert.
Die Identität des Mannes wurde letztlich durch zwei Bezirksbeamte der Polizeiinspektion Süd ermittelt, die den Mann vom Sehen her kannten. Bei seiner Vernehmung zeigte sich der Täter, der bisher strafrechtlich nie in Erscheinung getreten ist, angesichts der vorgelegten Videoaufnahmen geständig. Er gab an, die Tat zu bereuen. Der liegen gebliebene Rucksack sei für ihn eine günstige Gelegenheit gewesen an Geld zu kommen. Er gab an, den entstandenen Schaden wieder gut machen zu wollen.

Artikel vom 28.10.2006